Rechtsprechung
BFH, 23.10.2018 - VII R 21/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 164, AO § 191 Abs 1, AnfG § 14, AO § 120 Abs 2 Nr 2, ZPO § 302, ZPO § 599
Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Steuerforderungen - Bundesfinanzhof
Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Steuerforderungen
- IWW
- Wolters Kluwer
- Betriebs-Berater
Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Steuerforderungen
- rewis.io
Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Steuerforderungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 164, § 191 Abs. 1 ; AnfG § 14
Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Steuerforderungen - rechtsportal.de
AO § 164, § 191 Abs. 1 ; AnfG § 14
Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides nach dem AnfG - datenbank.nwb.de
Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Steuerforderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Duldungsbescheid - und der Vorbehalt der Nachprüfung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Steuerforderungen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Anforderungen an Duldungsbescheid II
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Duldungsbescheid bei Vorbehalt der Nachprüfung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Duldungsbescheid bei Vorbehalt der Nachprüfung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1997/17
- BFH, 23.10.2018 - VII R 21/18
Papierfundstellen
- BFHE 262, 335
- BStBl II 2019, 299
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1997/17
Inanspruchnahme durch Duldungsbescheid: Erfordernis einer Vollstreckungsklausel …
Auszug aus BFH, 23.10.2018 - VII R 21/18
Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. März 2018 3 K 1997/17 aufgehoben.Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 1162 veröffentlicht.
- BFH, 09.02.1988 - VII R 62/86
Anforderungen an die Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung - …
Auszug aus BFH, 23.10.2018 - VII R 21/18
Diese Vorschrift ist auf den Fall der Verfolgung des Anfechtungsanspruchs im Wege eines Duldungsbescheids der Finanzbehörde entsprechend anzuwenden; dabei stehen noch nicht rechtsbeständige Steuerbescheide einem vorläufig vollstreckbaren Schuldtitel gleich (Senatsurteil vom 9. Februar 1988 VII R 62/86, BFH/NV 1988, 752).Deshalb ist im Fall eines auf einem noch nicht rechtsbeständigen Steuerbescheid beruhenden Steueranspruchs in analoger Anwendung des § 14 AnfG der Vorbehalt aufzunehmen, dass die Vollstreckung davon abhängt, dass der noch nicht rechtsbeständige Steuerbescheid rechtsbeständig wird (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1983 VII R 7/81, BFHE 138, 416, BStBl II 1983, 545; in BFH/NV 1988, 752).
- BFH, 31.05.1983 - VII R 7/81
Verfügung - Anfechtung
Auszug aus BFH, 23.10.2018 - VII R 21/18
Deshalb ist im Fall eines auf einem noch nicht rechtsbeständigen Steuerbescheid beruhenden Steueranspruchs in analoger Anwendung des § 14 AnfG der Vorbehalt aufzunehmen, dass die Vollstreckung davon abhängt, dass der noch nicht rechtsbeständige Steuerbescheid rechtsbeständig wird (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1983 VII R 7/81, BFHE 138, 416, BStBl II 1983, 545;… in BFH/NV 1988, 752). - BGH, 03.03.1976 - VIII ZR 197/74
Steuervorauszahlung und Säumniszuschlag im Anfechtungsprozeß
Auszug aus BFH, 23.10.2018 - VII R 21/18
Auch hinsichtlich der vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 3. März 1976 VIII ZR 197/74 (BGHZ 66, 91) angestellten Erwägungen zu Fällen von Vorauszahlungsbescheiden, für deren Vollstreckung durch Duldungsbescheid § 14 AnfG entsprechend anwendbar sein soll, finden sich keine Parallelen zu Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
- BFH, 22.10.2019 - VII R 61/18
Duldungsbescheid bei bestandskräftiger Vorbehaltsfestsetzung ohne zusätzliche …
Vorbehaltsurteil">14 AnfG enthalten, wenn die Steuerfestsetzung rechtsbeständig ist, auch wenn sie noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 23.10.2018 - VII R 21/18, BFHE 262, 335, BStBl II 2019, 299).1. Mit Senatsurteil vom 23.10.2018 - VII R 21/18 (BFHE 262, 335, BStBl II 2019, 299) hat der Senat entschieden, dass ein auf das AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen resultieren, keine zusätzliche Bedingung i.S. des § …
Vorbehaltsurteil">14 AnfG, zumal es der Steuerpflichtige ("Schuldner" i.S. des AnfG) in der Hand hat, den gegen ihn gerichteten Steueranspruch streitig zu stellen (Senatsurteil in BFHE 262, 335, BStBl II 2019, 299, Rz 17).
- BFH, 18.04.2023 - VII R 20/20
Prüfungsmaßstab für die objektive Gläubigerbenachteiligung bei einer …
Denn dem von der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernis, dass die der Anfechtung zugrundeliegenden Forderungen im Einzelnen aufgeführt sein müssen und dass der Gesamtbetrag, bis zu welchem der Anfechtungsgegner die Vollstreckung in das Erlangte zu dulden hat, ausgewiesen wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.10.2018 - VII R 21/18, BFHE 262, 335, BStBl II 2019, 299, Rz 11, m.w.N.), ist im Duldungsbescheid durch die Einzelaufstellung der Forderungen Genüge getan worden. - FG Münster, 20.11.2019 - 9 K 315/17
Keine Haftung für eine Duldungsverpflichtung
Vorbehaltsurteil">14 AnfG zu versehen ist, soweit der zugrunde liegende Steuerbescheid nicht bestandskräftig geworden ist (BFH-Urteil vom 23.10.2018 VII R 21/18, BFHE 262, 335, BStBl II 2019, 299; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 9.11.2018 - 14 K 933/16 AO, EFG 2019, 152, Rev. VII R 61/18). - FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21
Erlass eines Duldungsbescheids aufgrund einer Zwangssicherungshypothek
Denn dem von der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernis, dass die der Anfechtung zugrundeliegenden Forderungen im Einzelnen aufgeführt sein müssen und dass der Gesamtbetrag, bis zu welchem der Anfechtungsgegner die Vollstreckung in das Erlangte zu dulden hat, ausgewiesen wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2018 VII R 21/18, BStBl II 2019, 299, Rz. 11 bei juris), ist im Duldungsbescheid vom 27. Juli 2020 durch Beifügung der Anlage mit einer Einzelaufstellung der Forderungen Genüge getan worden. - LG Hamburg, 18.04.2019 - 316 O 137/19
Dinglicher Arrests bei drohender Beendigung eines Zwangsverwaltungsverfahren
Dabei ist es zwar nicht erforderlich, dass der Schuldner beabsichtigt, die Zwangsvollstreckung zu vereiteln oder zu erschweren (BFH, Urteil vom 04.07.1978 - VII R 21/18).